Prüf- und Kontrollpflichten des Bauüberwachers nach HOAI LPH 8
- Florian Späth
- 1. Sept.
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 2. Nov.
Die Objektüberwachung (HOAI LPH 8) stellt sicher, dass die Bauausführung mit Planung, Verträgen und den anerkannten Regeln der Technik übereinstimmt. Ziel ist die technische Qualität, die Gebrauchstauglichkeit und die Dauerhaftigkeit des Bauwerks – dokumentiert und nachvollziehbar.
Aufgabenprofil – was gehört zur LPH 8?
Prüfpunkte in der Praxis (Auszug)
Abgrenzung der Verantwortung
Bauüberwacher (LPH 8): überwacht, prüft stichprobenartig, dokumentiert, zeigt Abweichungen an.
Auftragnehmer/Unternehmen: ist für ordnungsgemäße Ausführung verantwortlich.
Tragwerksplaner/Prüfstatik (falls beauftragt): prüft statisch relevante Änderungen/Befunde.
Wesentlich: Abweichungen werden unverzüglich schriftlich angezeigt; Entscheidungen zu Nacharbeiten erfolgen nach Abstimmung mit AG/Planung.
Dokumentationsstandard (Beweiswert)
Bautagebuch (Datum, Witterung, Personal/Gewerke, Leistungen, Abnahmen)
Fotos (Übersicht/Detail, Maßstab, Planbezug)
Checklisten/Prüfvermerke vor Betonagen, Schließen von Bauteilen und Abnahmen
Mängellisten mit Fristen und Nachverfolgung
Checkliste „vor Betonage“ (Kurz)
Aktuellster Bewehrungs-/Schalplan vor Ort?
Betondeckung/Abstandhalter geprüft und dokumentiert?
Zulagen/Anschlussbewehrung entsprechend Plan fixiert?
Einbauteile (Hülsen, Anker) lagegerecht?
Freigabevermerk/Bauüberwachungsprotokoll erstellt?
Fazit
Die LPH 8 ist Qualitätssicherung in Echtzeit. Klare Prüfpunkte, saubere Abgrenzungen und belastbare Dokumentation verhindern Mängel und Streit.
👉 Ingenieurbüro Florian Späth, M.Sc. (TUM) – Objektüberwachung, Prüfvermerke und Abnahmen mit technischem Fokus.
📞 0176 / 61000568




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