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Prüf- und Kontrollpflichten des Bauüberwachers nach HOAI LPH 8

Aktualisiert: 2. Nov.

Die Objektüberwachung (HOAI LPH 8) stellt sicher, dass die Bauausführung mit Planung, Verträgen und den anerkannten Regeln der Technik übereinstimmt. Ziel ist die technische Qualität, die Gebrauchstauglichkeit und die Dauerhaftigkeit des Bauwerks – dokumentiert und nachvollziehbar.


Aufgabenprofil – was gehört zur LPH 8?

Aufgabenfeld

Inhalt

Ergebnis

Qualitätskontrolle

Abgleich Plan ↔ Ausführung, Prüfen kritischer Details

Mängel früh erkennen

Koordination

Schnittstellen der Gewerke, Terminabstimmung vor kritischen Arbeitsschritten

Reibungsarme Abläufe

Dokumentation

Bautagebuch, Fotoprotokolle, Prüfvermerke

Beleg- und Beweisführung

Abnahmen

Teil- und Schlussabnahmen, Protokolle, Vorbehalte

Rechtssichere Übergabe

Rechnungsprüfung

Plausibilisierung von Mengen/Leistungen

Kostensicherheit


Prüfpunkte in der Praxis (Auszug)

Bauzustand

Prüfinhalt

Typische Kriterien

Bewehrungsabnahme

Lage/Betondeckung, Übergreifungen, Zulagen, Abstandhalter

Betondeckung gem. Plan/Expositionsklasse, saubere Fixierung

Abdichtungsdetails

Sockel, Fugen, Durchdringungen

Hinterlaufschutz, Überlappung, Herstellerangaben

Tragende Anschlüsse

Auflager, Dübel, Verbinder

Zulassung, Lastklasse, Montageprotokolle

Brandschutz

Abschottungen, Bekleidungen

Systemzulassung, Schichtdicken, Kennzeichnung

Ausbau & TGA-Schnittstellen

Durchbrüche, Leitungswege

Kollisionsfreiheit, Schall-/Brandschutzauflagen


Abgrenzung der Verantwortung

  • Bauüberwacher (LPH 8): überwacht, prüft stichprobenartig, dokumentiert, zeigt Abweichungen an.

  • Auftragnehmer/Unternehmen: ist für ordnungsgemäße Ausführung verantwortlich.

  • Tragwerksplaner/Prüfstatik (falls beauftragt): prüft statisch relevante Änderungen/Befunde.


Wesentlich: Abweichungen werden unverzüglich schriftlich angezeigt; Entscheidungen zu Nacharbeiten erfolgen nach Abstimmung mit AG/Planung.


Dokumentationsstandard (Beweiswert)

  • Bautagebuch (Datum, Witterung, Personal/Gewerke, Leistungen, Abnahmen)

  • Fotos (Übersicht/Detail, Maßstab, Planbezug)

  • Checklisten/Prüfvermerke vor Betonagen, Schließen von Bauteilen und Abnahmen

  • Mängellisten mit Fristen und Nachverfolgung


Checkliste „vor Betonage“ (Kurz)

  • Aktuellster Bewehrungs-/Schalplan vor Ort?

  • Betondeckung/Abstandhalter geprüft und dokumentiert?

  • Zulagen/Anschlussbewehrung entsprechend Plan fixiert?

  • Einbauteile (Hülsen, Anker) lagegerecht?

  • Freigabevermerk/Bauüberwachungsprotokoll erstellt?


Fazit

Die LPH 8 ist Qualitätssicherung in Echtzeit. Klare Prüfpunkte, saubere Abgrenzungen und belastbare Dokumentation verhindern Mängel und Streit.


👉 Ingenieurbüro Florian Späth, M.Sc. (TUM) – Objektüberwachung, Prüfvermerke und Abnahmen mit technischem Fokus.


📞 0176 / 61000568


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