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  • Architekt oder Unternehmen für Schlüsselfertigbau?
    Architekt = individuelle Planung, Wünsche können besser berücksichtigt werden SF-Bau = meist vordefinierte Strukturen, Sonderwünsche können teuer werden
  • Was macht ein Architekt?
    setzt die Wünsche des Bauherrn um kümmert sich um die Genehmigungsprozesse zeigt Alternativen auf schätzt zuverlässig die Baukosten
  • Was macht ein Statiker?
    rechnet die Statik des Gebäudes wählt die Baustoffe legt die Abmessungen der Querschnitte fest überlegt sich den Abtrag der Lasten vom Dach bis in die Bodenplatte
  • Was macht ein Bodengutachter?
    erkundet den Baugrund legt die Gründungsvarianten fest ermittelt die Grundwassertiefe gibt Rechenwerte für den Boden als Grundlage für den Statiker
  • Was ist ein Gewerk?
    Die Gewerke sind im Grunde die Handwerksfirmen, die den Rohbau und die Innen- und Außenbereiche herstellen und ausstatten. Dazu zählen Rohbaufirma (auch Baumeister genannt), Elektriker, Maler, Estrichleger, Bodenleger, Heizung-Sanitär, Spengler, Zimmerer, Verputzer, Kanalbauer oder Landschaftsgärtner. Oftmals sind mehrere Gewerke gleichzeitig auf der Baustelle tätig. Achtung: oftmals wird dann ein SiGeKo benötigt.
  • Was ist ein Verbau?
    Abstützung und Sicherung von Gräben, Gruben, Schachtwänden oder Tunnelwänden Wird oft bei beengten Grundstücken erforderlich, z.B. innerstädtisch, wo nicht frei geböscht werden kann. sichert den Arbeitsbereich
  • Welche Verbauarten gibt es?
    Berliner Verbau Spundwände Bohrpfähle Spritzbeton, i.d.R. mit Erdvernagelung
  • Wann kommt ein Verbau zum Einsatz?
    Wenn nicht frei geböscht werden kann wenn kein ausreichend großer Arbeitsraum in der Baugrube gewährleistet werden kann wernn umliegende Gebäude zur Baugrube hin gesichert werden müssen
  • Ist immer ein Keller beim Haus dabei?
    Nein, es kann immer mit oder ohne Keller gebaut werden. Es sei denn, örtliche Vorschriften schreiben bestimmte Bauweisen vor.
  • Woher weiß ich, was mein Haus kostet?"
    Der Architekt erstellt eine Kostenschätzung nach DIN 276 und dem BKI (Baukostenindex). Damit ergibt sich die Gesamtsumme, die der gesamte Bau vom Aushub der Baugrube bis zur Schlüsselübergabe kostet. Gleichzeitig ist dies ein Eingangswert für eine mögliche Baufinanzierung. Den einzelnen Gewerken werden dann prozentual Werte zugewiesen, um einen maximalen Preis in der Kostenschätzung zu erhalten. Der Preis sollte dann bei der Ausschreibung und Vergabe der Leistung ungefährt eingehalten werden. Leichte Überschreitungen sind akzeptabel, aber nicht immer vermeidbar. Unterschreitungen sind sehr gut, da dies einen Puffer für andere Gewerke darstellt.
  • Ich habe ein Grundstück mit einem alten Gebäude, das abgerissen werden muss. Was ist zu tun?"
    Zuerst ist das Gebäude zu beproben, um Gefahrstoffe wie Asbest zu erkennen. Das Gebäude wird anhand des Gutachtens über die Entprobung entkernt. Im Anschluss wird es vollständig abgerissen. Die Baustoffe werden dabei fein säuberlich getrennt und entsorgt. Der Preis des Abbruchs ergibt sich aus der abzubrechenden Masse des Gebäudes und der Beprobung, da diese die Gefahrstoffe und damit die Entsorgungskosten definiert.
  • Brauch ich auch eine Erdbauer, wenn ich Kiesboden habe?"
    Ja, denn der Erdbauer arbeitet nicht nur mit "Erde", sondern natürlich mit jedem Boden. Der Erdbauer sorgt außerdem dafür, dass das Gebäude, sofern es einen Keller hat, wieder angeschüttet und die Baugrube zugeschüttet wird.
  • Was ist Rotlage?
    Rotlage ist eine meist unbrauchbare Bodenschicht zwischen Ober- und Unterboden. Diese ist oft verunreinigt und mit vielen Wurzeln durchzogen.
  • Was meint der Erdbauer mit Z0, Z1 oder Z2?"
    Z0 ist unbelasteter Boden, der uneingeschränkt wieder eingebaut werden kann. Z1 ist Boden, der zum Wiedereinbau nur eingeschränkt zugelassen ist. Z2-Böden sind zum Wiedereinbau nahezu nicht oder nur sehr eingeschränkt zugelassen. Z0, Z1 oder Z2 Böden müssen unterschiedlich sortiert, entsorgt und gelagert werden.
  • Was macht der Bauleiter?
    Er kümmert sicih um den ordentlichen Bauablauf. Jedes Gewerk stellt seinen eigenen Bauleiter. Beim Baumeister wird dieser auch Polier genannt.
  • Was macht die (örtliche) Bauüberwachung?
    Sie überprüft die Arbeiten auf der Baustelle, stellt Mängel fest und führt ein Bautagebuch. Das Erstellen, Fortschreiben und Überwachen von Terminplänen gehört ebenso zu den Aufgaben. Die Prüfung von Rechnung der Bauleistungen gehört auch zum Aufgabengebiet der Bauüberwachung, ebenso das Mitwirken bei der Bauabnahme. Die Bauüberwachung kann sporadisch vor Ort sein. Sie kann aber auch ein eigenes Büro auf der Baustelle haben, was bei Großbaustellen meist der Fall ist.
  • Wer bestellt die Bauüberwachung?
    Der Bauherr ist für die Bestellung der Bauüberwachung verantwortlich oder er überwacht den Bau selbst. Der Bauüberwacher ist nicht der Bauleiter. Oft wird der Bauüberwacher im Zusammenhang mit der Beauftragung der LPH 8 HOAI bestellt. Architekten, die für die LPH 8 HOAI beauftragt sind, sind damit vom Bauherrn als Bauüberwacher bestellt. Sie können die Aufgaben auch an Dritte deligieren. Der Bauherr kann grundsätzlich mehrere Bauüberwacher haben, z.B. für jedes Gewerk einen, was bei Großbaustellen manchmal sinnvoll sein kann. Der Bauüberwacher kann auch ein unabhängiger Dritter sein.
  • Was ist ein SiGeKo?
    SiGeKo = Sicherheits- und Gesundheitskoordinator Er stellt sicher, dass bei Anwesenheit mehrerer Gewerke und damit Personen der Arbeitsschutz eingehalten wird. Er wird i.d.R. auch bei vermeintlich kleinen Bauvorhaben wie Einfamilienhäuser schon erforderlich. Er wird direkt vom Bauherrn bestellt.
  • Woher weiß ich, ob mein Haus mit den richtigen Maßen gebaut wurde?"
    Ein Vermesser misst am Anfang die Eckpunkte der Bodenplatte ein und stellt eine sog. Einmessbescheinigung aus. Diese bestätigt, dass die Eckpunkte die richtigen Koordinaten aufweisen. Zwischenzeitlich gibt es eine sog. Sockelkontrolle, wo die Höhenkoordinate des Sockels bestimmt wird. Am Ende des Bauvorhabens wird auch die Höhe des Gebäudes kontrolliert.
  • Der Architekt erzählt etwas von Leistungsphasen. Was ist das?
    Der Architekt unterteilt seine Arbeit in 9 Leistungsphasen nach HOAI. Die Leistungsphasen haben unterschiedliche Gewichtung. Die Gewichtung spiegelt in etwa den Aufwand wieder, den der Architekt bei der Planung hat. Die Leistungsphasen 1 bis 5 beschäftigen sich mit der Planung. Die Leistungsphasen 6 und 7 behandeln die Ausschreibung und Vergabe, während die Leistungsphase 8 die Objektüberwachung definiert. Die Leistungsphase 9 ist die Gewährleistungsphase. Vor Ablauf dieser muss das Gebäude begangen, die Mängel festgehalten und ggf. beseitigt werden.
  • Was ist die HOAI?
    Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie regelt die Honorare für den Architekten und Statiker. Bis zum 31.12.2020 war die HOAI verbindliches Preisrecht. Seit 01.01.2021 können die Honorare frei vereinbart werden. D.h., es kann nach HOAI, Stundensätzen oder Pauschalen abgerechnet werden. Die HOAI definiert zudem die Aufgaben des Architekten und des Statikers. Die Tragwerksplanung hat andere Leistungsphasen in der HOAI als der Architekt.
  • Was ist die VOB?
    Die VOB ist die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Sie ist kein Gesetz und keine Rechtsverordnung. Sie muss separat vereinbart werden. In ihr wird z.B. erläutert, welche Flächen ein Maler bei seiner Abrechnung anrechnen darf oder abziehen muss, z.B. Fensteröffnungen einer bestimmten Größe. Die VOB gliedert sich in 3 Teile, Teil A: "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen", Teil B: "Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen" und Teil C: "Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen", kurz ATV
  • Was ist der Unterschied zwischen einem Eingabeplan und einem Werkplan?
    Im Eingabeplan sind nur die nötigsten Informationen für den Genehmigungsprozess enthalten. Im Werkplan sind detaillierte Informationen enthalten, um die Ausschreibung für die Gewerke zu ermöglichen. Der Werkkplan wird in der Bauphase ständig aktualierist und angepasst, z.B. wegen Aussparungen oder anderen Wahl eines Fußbodenbelags.
  • Woher weiß ich, welche Mauerwerkswand tragend bzw. nicht tragend ist?"
    Dafür gibt es keine pauschale Antwort. Die Statik, sofern vorhanden, beantwortet diese Frage am ehesten. Meistens sind Mauern mit einer Dicke von 11,5 cm nichttragende Wände. Aber auch das ist keine Garantie, dass dies immer so ist. Tragende Mauerwerke haben i.d.R. eine Dicke von 17,5 cm, 24 cm, 36,5 cm oder dicker.
  • Welche Dachformen gibt es?
    Die gängigste Dachform ist das Satteldach. Es gibt noch das Flachdach, Pultdach, Trogdach, Tonnendach, Walmdach, etc. In den örtlichen Bauvorschriften werden die Dachformen oftmals geregelt. Der moderne Baustiel zeichnet sich durch ein Flachdach aus.
  • Was ist die EnEV?
    EnEV steht für Energie-Einspar-Verordnung. Diese wurde am 01.11.2020 vom GEG abgelöst. GEG bedeutet Gebäude-Energie-Gesetz.
  • Was ist ein WU-Beton?
    WU = Wasserundurchlässig = weiße Wanne rechnerische Verringerung der Risse des Betons erhöhter Wassereindringwiderstand
  • Was sind Expositionsklassen beim Beton?
    erhöhen den Beton gegen äußere Einflüsse wie Tausalz, Meersalz oder chemische Mittel sowie mechanischen Abrieb Es gibt die Expositionsklassen X0, XC1-4, XD1-3, XS1-3, XA1-3, XM1-3, W0, WF, WA, WS Über die Expositionsklassen wird die Betongüte bestimmt sowie die Betondeckung und damit die Dauerhaftigkeit des Betons festgelegt.
  • Wer legt die Expositionsklassen fest?
    der Statiker, bei sehr großen Bauvorhaben der Betoningenieur / Betonfachmann / Betongutachter Je "strenger" die Expositionsklasse, desto höher in der Regel die Betongüte und die Betondeckung
  • Was sind Fertigteile bzw. Element- oder Filigrandecken?
    Fertigteile sind vorgefertigte Bauteile, z.B. Decken, Stützen oder Wände Sie werden mit dem LKW fertig montierbar angeliefert Sie werden auf der Baustelle dann mit Ortbeton vergossen um eine Verbundwirkung zu erzielen
  • Was ist der Unterschied zwischen Ortbeton und Fertigteil?
    Der Ortbeton wird im Betonmischer auf die Baustelle geliefert. Das Fertigteil wird in einem Werk vorgefertigt und auf der Baustelle nach einem festgeschriebenen Plan verlegt.
  • Was bedeutet das "C" bei Beton, z.B. C25/30?"
    C = Concrete = Beton Die beiden Zahlen dahinter geben die Druckfestigkeit des Betons an.
  • Welche Betongüten werden üblicherweise verwendet?
    C25/30 ist bei vielen Bauvorhaben der Standardbeton. Die Betongüten ergeben sich über die Expositionsklasse. Niedrigeren Betongüten können ebenfalls gewählt werden. Bei der Wahl höherer Betongüten (ab C30/37 und höher) ist darauf zu achten, dass sich die Überwachungsklasse der Baustelle ändert, was einen erheblichen Mehr- und Überwachungsaufwand für die Baufirmen bedeutet.
  • Was ist die Überwachungsklasse?
    Es gibt 3 Überwachungsklassen. Die Überwachungsklasse regelt, wieviel Fremd- oder Eigenüberwachung der verbauten Betone auf der Baustelle erforderlich ist. Die Überwachung wird mit Probewürfeln, Ausbreitversuchen, etc. gewährleistet. Je höher die Überwachungsklasse, desto mehr Überwachungen müssen durch Dritte erfolgen.
  • Was ist Bewehrung?
    Das ist der Stahl im Betonbauteil, der die Zugkräfte übernimmt, die z.B. durch Biegung entstehen. Der Beton kann nur Druckkräfte übernehmen bzw. nur einen minimalen Anteil an Zugkräften. Bewehrung wird immer dann erforderlich, wenn sich Bauteile rechnerisch oder planmäßig durchbiegen, also verformen. Bewehrung kann aber auch zum Einsatz kommen, um die Rissgröße des Betons zu verringern. Beton ist nämlich ein Baustoff, der immer reißt. Durch Bewehrung kann die Größe der Risse beschränkt werden, was z.B. den Wassereindringwiderstand erhöht (WU). Auch temperaturbedingte kleine Risse können mit Bewehrung verringert werden.
  • Wie viel Bewehrung wird in der Regel benötigt?
    Das hängt konkret vom Bauteil und der Belastung ab. In der Regel sind beim Hausbau etwa 100 kg Bewehrung pro m³ Beton verbaut. Mehr Stahl wird bei weißen Wannen oder bei großen Spannweiten sowie hohen Belastungen benötigt.
  • Warum wird ein Haus nicht komplett aus Beton gebaut?
    Beton hat ungünstige Wärmedämmeigenschaften. In der Regel ist der Beton auch teurer als Ziegelmauerwerk.
  • Was ist ein Ziegel?
    Ziegel ist künstlich hergestellter Stein. Er wird in der Regel zum Mauerwerksbau genutzt Er wird mit Mörtel verklebt bzw. gemauert. Der Ziegel hat gute Wärmedämmeigenschaften. Er ist zudem mit unterschiedlichen Rohdichten erhältlich. Hohe Rohdichten machen den Ziegel schwerer und sorgen für einen besseren Schallschutz.
  • Warum benötigt man Dämmung unterhalb der Bodenplatte?
    Sie speichert die Wärme im Bauwerk und isoliert es gegen den Untergrund. Die Dämmung wird an der Kellerwand hochgezogen bis zum Sockelziegel. Vermeidung von Kälte- und/oder Wärmebrücken
  • Was ist die Überwachungsklasse?
    Es gibt 3 Überwachungsklassen. Die Überwachungsklasse regelt, wieviel Fremd- oder Eigenüberwachung der verbauten Betone auf der Baustelle erforderlich ist. Die Überwachung wird mit Probewürfeln, Ausbreitversuchen, etc. gewährleistet. Je höher die Überwachungsklasse, desto mehr Überwachungen müssen durch Dritte erfolgen.
  • Was ist ein Sockelziegel?
    Das ist die erste Ziegelreihe des Mauerwerks im Erdgeschoss. An ihr endet die Dämmung des Kellers. Der Sockelziegel ist damit ca. 12 cm schmaler als der eigentliche Mauerziegel.
  • Was ist ein Isokorb?
    Es handelt sich hierbei um ein thermisches Trennelement, das speziell für Balkonanschlüsse entwickelt wurde. Der Isokorb wird in der Dämmebene der Fassade eingebaut und enthält Anschlussbewehrung für den Balkon. Dadurch werden Wärme- und Kältebrücken minimiert.
  • Kann das Haus beliebig auf dem Grundstück platziert werden?
    Das hängt von den örtlichen Vorschriften und der Bauordnung ab, z.B. BayBo. Das wird im Bebauungsplan geregelt. Es gibt sog. Baulinine und Baugrenzen.
  • Was ist die Baulinie?
    Das ist eine im Bebauungsplan festgelegte rote Linie. Ziel der Baulinie ist es, z.B. eine durchgehende Häuserflucht an der Straßenseite zu erzielen. Sie ist auch als Bauflucht oder Baukante bekannt.
  • Was ist die Baugrenze?
    Sie darf vom Gebäude oder deren Teile nicht überbaut werden. Sie ist im Bebauungsplan als blaue Linie zu erkennen. Das Gebäude kann innerhalb der Baugrenze frei positioniert werden, sofern keine Baulinie vorhanden ist. Die Positionierung ist nur insoweit möglich, als dass gesetzliche Richtlinien eingehalten werden, z.B. Abstandsflächen.
  • Was sagt die Grundflächenzahl aus?
    Sie wird mit GRZ abgekürzt. Sie gibt den Flächenanteil des Baugrundstücks an, der maximal überbaut bzw. versiegelt werden darf. Eine GRZ von z.B. 0,3 bedeutet, dass 30% der Grundstücksfläche überbaut werden dürfen. Beispiel: 140 m² Grundfläche und 650 m² Grundstücksfläche ergibt eine GRZ von 140 / 650 = 0,215 = 21,5 %.
  • Was sagt die Geschossflächenzahl aus?
    Sie wird mit GFZ abgekürzt. Sie gibt das Verhältnis der gesamten Geschossflächen aller Vollgeschosse zur Grundstücksfläche an. Je höher die GFZ, desto dichter ist bebaut. Ist die GFZ bekannt, z.B. 1,0, und die Grundstücksfläche, z.B. 400 m², dürfte ein Haus mit 400 m² Geschossfläche gebaut werden oder aber zwei Häuser mit jeweils 200 m² Geschossfläche usw. Beispiel: 350 m² Geschossfläche und 485 m² Grundstücksfläche ergibt eine GFZ von 350 / 485 = 0,722.
  • Was sagt die Baumassenzahl aus?
    Sie wird mit BMZ abgekürzt. Sie gibt das Verhältnis der Kubikmeter der Baumasse je Quadratmeter Fläche des Baugrundstücks an. Sie wird in der Regel nur bei Industrie- und Gewerbebauten herangezogen.
  • Wann darf mit dem Bau meines Hauses begonnen werden?
    Sobald von den Behörden die Baugenehmigung erteilt wurde. Achtung: die Baugenehmigung selbst nur befristet gültig. Innerhalb dieser Zeit muss mit dem Bau begonnen werden. Anderenfalls muss die Baugenehmigung erneuert werden.
  • Welche Unterlagen benötigt man für die Baugenehmigung?
    Den Bauantrag, den Auszug aus dem Katasterkartenwerk und den Lageplan Bauzeichnungen, Skizzen, Eingabeplan Oftmals auch die Statik Achtung: zur Einreichung der Unterlagen bei der Behörde benötigt man eine sog. Bauvorlageberechtigung. Architekten sind in der Regel bauvorlageberechtigt. Auch Statiker können bauvorlageberechtigt sein.
  • Müssen alle Bauwerke genehmigt werden?
    Nein, es gibt verfahrensfreie Bauvorhaben. Diese sind in Bayern in Art. 57 der BayBO geregelt. Bspw. Carports sind bis zu einer gewissen Größe genehmigungsfrei. Dies befreit den Bauherrn aber nicht davon, für die Standsicherheit des genehmigungsfreien bzw. verfahrensfreien Bauvorhabens zu sorgen. Oftmals wird trotzdem eine Statik benötigt, welche die Standsicherheit bescheinigt.
  • Gibt es für alle Bundesländer eine eigenen Bauordnung?
    Ja, das Baurecht ist Landesrecht und wird daher von jedem Bundesland eigenständig geregelt. Allerdings gibt es eine Musterbauordnung MBO, die als Grundlage für die Bauordnungen der Länder dient.
  • Was ist ein Leistungsverzeichnis?
    Die Bauleistung wird in einem Dokument zusammengefasst und beschrieben, das sog. Leistungsverzeichnis, kurz LV. Das LV beschreibt die Leistung, die je Gewerk von den Firmen zu erbringen ist. Je umfangreicher ein LV ist, desto klarer definiert ist die Leistung und deso weniger Gefahr von Nachträgen besteht. Das LV sichert einen fairen Wettbewerb, da jede Handwerksfirma einzelne Positionen unterschiedlich bepreist, aber am Ende dennoch auf ähnliche Gesamtsummen kommt, was die Vergleichbarkeit und Auswahl der geeigneten Firma erleichtert.
  • Benötigt man immer ein Leistungsverzeichnis?
    Nein, manche Gewerke können ohne LV ausgeschrieben werden, insbesondere dann, wenn ein Gewerk seit vielen Jahren mit ein- und demselben Planer zusammenarbeitet und die Leistung daher bekann ist. Manche Gewerke erstellen zur Bepreisung ihrer Leistung ein LV. Allerdings gibt es auch Gewerke, die an einer Ausschreibung nicht teilnehmen, wenn kein LV vorliegt. Alles, was nicht im LV abgedeckt ist, wird nach Absprache mit dem Bauherrn von den Gewerken i.d.R. mit Regiestunden und Nachträgen in Rechnung gestellt. Es ist leichter, auf ein LV zu verzichten, wenn es sich um private Bauherrn handelt. Bei öffentlichen Bauherrn ist ein LV nahezu immer beizubringen.
  • Was ist eine Ausschreibung?
    Die Ausschreibung ist der Vorgang, bei dem das LV an die Gewerke mit der Aufforderung verschickt wird, für ein bestimmtes Bauvorhaben die Preise für ihre Leistungen anzugeben. Sie ist nötig, um den besten, aber auch um den preislich besten Handwerker ausfindig zu machen. Jedoch Achtung: der günstigste ist nicht immer der beste. Da die Bauherrn in der Regel nicht unbegrenzt Geld zur Verfügung haben, ist die Ausschreiben immens wichtig, um den preigünstigsten, aber auch fairsten und fachlich besten Handwerker zu finden.
  • Wer macht die Ausschreibung?
    Beim Hausbau macht dies in der Regel der Architekt. Bei Großbauvorhaben gibt es meistens Spezialisten, die sich nur mit dem Thema Ausschreibung, Leistungsverzeichnis und Vergabe beschäftigen. Es kann aber auch ein Dritter damit beauftragt werden. Auch der Bauherr selbst kann die Ausschreibung durchführen, z.B. wenn ein Bekannter oder Verwandter des Bauherrn eine Handwerksfirma hat, dann steht es dem Bauherrn natürlich frei, diesen zu beauftragen.
  • Was ist der Unterschied zwischen einer Solar- und einer Photovoltaikanlage?
    Solar erzeugt Wärme, Photovoltaik erzeugt Strom. Solar ist in der Anschaffung günstiger als Photovoltaik. Solar hat einen sehr hohen Wirkungsgrad. Eine Kombination aus beidem macht Sinn. Photovoltaik ist jedoch aufgrund der Möglichkeit, sein Haus nahezu autark zu betreiben, sehr lukrativ. Zudem kann der durch die Photovoltaikanlage produzierte Strom verkauft werden.
  • Welche Heizungsarten gibt es?
    Gas, Wärmepumpen, Holzpellet, Öl Achtung: Ölheizungen dürfen nur noch bis 2025 verkauft werden Der Trend geht ganz klar zu den Wärmepumpen, die mit selbst produzierten Strom aus der hauseigenen Photovoltaikanlage unterstützt werden.
  • Welche Wärmepumpen gibt es?
    Luft-Wasser-Wärmepumpe: sie saugt Luft aus der Umgebung an und erzeugt Wärme. Sie hat eine niedrige Jahresarbeitszahl und ist mitunter am billigsten. Sole-Wasser-Wärmepumpe: sie holt sich die Wärme aus dem Erdreich (Geothermie). Es sind Bohrungen bis in eine Tiefe von 100m erforderlich (Achtung: Genehmigung zum Bohren erforderlich). Sie besitzt eine sehr gute Jahresarbeitszahl und ist sehr effizient, allerdings aber auch teuer in der Anschaffung. Wasser-Wasser-Wärmepumpe: sie pumpt Grundwasser über einen Steigschacht, erwärmt es und gibt es anschließend über einen Sickerschacht wieder ab. Achtung: es sind Bohrungen erforderlich, die je nach Stand des Grundwassers sehr tief werden können. Die Pumpe hat die höchste Jahresarbeitszahl aller Wärmepumpen und ist damit am effizientesten, aber auch am teuersten. Luft-Luft-Wärmepumpe: im Gegensatz zur Luft-Wasser-Wärmepumpe wird nicht das Wasser erhitzt und ins Gebäude geleitet, sondern die Luft. Das Gebäude braucht keine Heizkörper. Die Pumpe ist ineffizient, billig und nur für Passivhäuser geeignet.
  • Was sind Fliegende Bauten?
    Das sind Fahrgeschäfte und Zelte, kurz alles, was auf Volksfesten steht, von der Achterbahn bis hin zur kleinen Schießbude oder einem Bierzelt. Fahrgeschäfte sind zwar eher Maschinen und Anlagen als Bauwerke. Sie gehören jedoch rechtlich zum Bauwesen und werden als Sonderbau eingestuft. Daher unterliegen Fliegende Bauten dem Baurecht und bedürfen einer Baugenehmigung. Die Baugenehmigung bei Fliegenden Bauten heißt Ausführungsgenehmigung. Im Gegensatz zum herkömmlichen Bau ist die Ausführungsgenehmigung zeitlich befristet, nämlich auf maximal 1 bis 5 Jahre. Die Länge der Gültigkeitsdauer der Ausführungsgenehmigung regelt die Richtlinie für den Bau und Betrieb von Fliegenden Bauten mit dem zugehörigen Einführungserlass, z.B. des Freistaats Bayern.
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