Abnahme und Mängelmanagement – rechtssicher dokumentieren
- Florian Späth
- 8. Sept.
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 2. Nov.
Die Abnahme ist der juristische Wendepunkt: Mit ihr beginnt die Gewährleistung, Beweislasten verschieben sich, und Restforderungen werden fällig. Grundlage jeder sicheren Abnahme ist ein vollständiges Protokoll – präzise, strukturiert und nachvollziehbar.
Inhalt eines vollständigen Abnahmeprotokolls
Typische Fehler – und wie man sie vermeidet
Unklare Beschreibung („Fenster mangelhaft“) → präzise: „Flügel 2. OG, Ost, Undichtigkeit unten, Dichtung fehlt“
Keine Fristen → Frist kalendertagsgenau setzen, angemessen, nachvollziehbar
Kein Planbezug → Bauteil-/Raumbezug und Foto-ID im Protokoll
Vergessene Vorbehalte → Vertragsstrafen/Unterlagenmängel ausdrücklich vorbehalten
Mängelmanagement – strukturierte Nachverfolgung
Schnittstellen & Abgrenzungen
Bauüberwachung: stellt fest, dokumentiert, verfolgt nach.
Unternehmer: schuldet mangelfreie Leistung und Beseitigung.
Sachverständige/Tragwerksplaner (falls erforderlich): bewerten strittige/tragrelevante Punkte.
Checkliste „Abnahmereif?“ (Kurz)
Leistungen vollständig und vertragsgemäß?
Prüf-/Wartungsunterlagen vorhanden?
Funktionsprüfungen erfolgt/protokolliert?
Offene Restleistungen separat gelistet?
Vorbehalte klar formuliert?
Fazit
Eine konsequent geführte Abnahme verhindert Streit und beschleunigt den Projektabschluss. Präzision, Fristen und Nachverfolgung sind die Hebel.
👉 Ingenieurbüro Florian Späth, M.Sc. (TUM) – Abnahmen, Protokolle und Mängelmanagement mit technischer Tiefe.
📞 0176 / 61000568




Kommentare