Wenn der Auftragnehmer Nachträge stellt – was Bauherren jetzt tun sollten
- 12. Apr.
- 3 Min. Lesezeit
Die Situation kennt jeder, der gebaut hat
Das Projekt läuft. Die Baustelle ist aktiv. Und dann kommt die E-Mail oder der Anruf: Der Auftragnehmer stellt Nachträge. Manchmal einer, manchmal ein Dutzend. Manchmal überschaubar, manchmal in einer Größenordnung, die den gesamten Projekterfolg gefährdet.
Die erste Reaktion vieler Bauherren: Unsicherheit. Ist der Nachtrag berechtigt? Muss ich zahlen? Wie viel? Und was passiert, wenn ich ablehne?
Dieser Beitrag gibt eine klare Orientierung – aus der Perspektive eines Bauüberwachers, der täglich auf der Baustelle steht und Nachträge nicht aus dem Lehrbuch kennt, sondern aus der Praxis.
Was ist ein Nachtrag überhaupt?
Ein Nachtrag ist eine Forderung des Auftragnehmers auf zusätzliche Vergütung für Leistungen, die im ursprünglichen Vertrag nicht enthalten waren – oder die sich geändert haben. Die rechtliche Grundlage liefert die VOB/B, insbesondere §§ 1, 2 und 6.
Nachträge entstehen typischerweise durch:
Geänderte oder zusätzliche Leistungen, die der Auftraggeber angeordnet hat
Mengenänderungen gegenüber dem Leistungsverzeichnis
Behinderungen und Bauzeitverlängerungen
Unvorhergesehene Bodenverhältnisse oder Bestandssituationen
Planänderungen durch Architekt oder Fachplaner
Nicht jeder Nachtrag ist berechtigt. Und selbst berechtigte Nachträge sind häufig zu hoch angesetzt.
Der häufigste Fehler: Nachträge ungeprüft akzeptieren
Unter Zeitdruck neigen Bauherren dazu, Nachträge schnell abzuhaken – um den Bauablauf nicht zu gefährden. Das ist verständlich, aber teuer.
Ein nicht geprüfter Nachtrag hat drei Risiken:
Erstens: Die angesetzte Menge stimmt nicht mit der tatsächlich erbrachten Leistung überein.
Zweitens: Der Einheitspreis wurde nicht korrekt aus dem Ursprungsvertrag abgeleitet, sondern neu – und zu hoch – kalkuliert.
Drittens: Der Nachtragstatbestand selbst ist nicht gegeben. Die Leistung war bereits im ursprünglichen Leistungsverzeichnis enthalten – der Auftragnehmer rechnet sie schlicht doppelt ab.
Alle drei Fehler kommen in der Praxis regelmäßig vor. Auf Großprojekten mit vielen Nachträgen summieren sie sich schnell auf fünf- bis sechsstellige Beträge.
Was jetzt konkret zu tun ist
Schritt 1: Nachtrag schriftlich und vollständig anfordern
Ein Nachtrag muss schriftlich eingereicht werden, bevor die Leistung ausgeführt wird – das schreibt die VOB/B vor. Wer Nachträge mündlich akzeptiert oder Leistungen ausführen lässt ohne schriftliche Ankündigung, verliert wichtige Rechte. Fordern Sie immer die vollständige schriftliche Nachtragsofferte mit Leistungsbeschreibung, Mengenansatz und Preisermittlung an.
Schritt 2: Nachtragstatbestand prüfen
Ist die Leistung wirklich nicht im ursprünglichen Vertrag enthalten? Wurde sie vom Auftraggeber tatsächlich angeordnet? Liegt eine Behinderung vor, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat? Diese Prüfung erfordert Kenntnis des Vertrags, des Leistungsverzeichnisses und der Baustellensituation.
Schritt 3: Mengen und Preise unabhängig prüfen
Stimmen die angesetzten Mengen mit den Plänen und dem tatsächlichen Baufortschritt überein? Ist der Einheitspreis korrekt aus dem Ursprungsvertrag abgeleitet? Bei komplexen Nachträgen empfiehlt sich eine unabhängige Prüfung durch einen erfahrenen Bauingenieur.
Schritt 4: Nachtrag verhandeln, nicht einfach ablehnen
Ein berechtigter Nachtrag muss bezahlt werden – das ist VOB-Recht. Die Frage ist nicht ob, sondern wie viel. Wer gut vorbereitet in die Verhandlung geht, erzielt bessere Ergebnisse als wer pauschal ablehnt und damit den Bauablauf riskiert.
Wann brauche ich externe Unterstützung?
Nicht jeder Bauherr hat die Ressourcen, Nachträge selbst vollständig zu prüfen. Externe Unterstützung durch einen erfahrenen Bauingenieur lohnt sich insbesondere dann, wenn:
Mehrere Nachträge gleichzeitig vorliegen und der Überblick fehlt
Die Nachtragsvolumina fünfstellig oder höher sind
Der Auftragnehmer Druck aufbaut und schnelle Entscheidungen fordert
Behinderungsanmeldungen oder Bauzeitverlängerungen im Raum stehen
Das Verhältnis zum Auftragnehmer bereits belastet ist
In solchen Situationen zahlt sich eine unabhängige Prüfung fast immer aus – weil die eingesparten Beträge das Honorar deutlich übersteigen.
Einen praxisnahen Überblick über professionelles Nachtragsmanagement auf Großprojekten nach VOB finden Sie hier:
Fazit: Wer prüft, spart
Nachträge gehören zum Baualltag. Sie sind kein Angriff – aber sie sind auch keine Selbstbedienung. Wer als Bauherr strukturiert vorgeht, Nachträge konsequent prüft und bei Bedarf unabhängige Unterstützung holt, schützt sein Projektbudget und bleibt handlungsfähig.
Florian Späth, M.Sc. (TUM) · VDI · Sachverständiger DESAG/BSG · 15+ Jahre Projekterfahrung · 100+ geprüfte Nachträge und Rechnungen
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