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Verkehrswertgutachten für Erbschaft, Scheidung und Schenkung – was Sie wissen müssen

  • Florian Späth
  • vor 2 Tagen
  • 4 Min. Lesezeit

Wenn Immobilien zum Streitpunkt werden

Erbschaft, Scheidung, Schenkung – drei Lebenssituationen, die emotional belastend sind und gleichzeitig wichtige finanzielle Entscheidungen erfordern. In allen drei Fällen spielt der Wert einer Immobilie eine zentrale Rolle. Und in allen drei Fällen kann ein falscher oder fehlender Wertansatz teuer werden – durch überhöhte Steuern, unfaire Vermögensaufteilung oder langwierige Streitigkeiten.

Dieser Beitrag erklärt, was Sie in jeder dieser drei Situationen wissen müssen.


Erbschaft – wenn Immobilien vererbt werden

Das Problem mit dem Finanzamt

Wenn eine Immobilie vererbt wird, setzt das Finanzamt für die Berechnung der Erbschaftsteuer einen Wert an. Dieser Wert wird nach dem Bewertungsgesetz (BewG) ermittelt – einem vereinfachten Verfahren, das nicht immer den tatsächlichen Marktwert trifft. In vielen Fällen liegt der Finanzamtswert über dem tatsächlichen Verkehrswert – mit der Folge, dass zu viel Erbschaftsteuer gezahlt wird.


Die Lösung: Niedrigerer Verkehrswert durch Gutachten

Das Erbschaftsteuergesetz erlaubt es, einen niedrigeren Verkehrswert durch ein Sachverständigengutachten nachzuweisen. Liegt der gutachterlich ermittelte Verkehrswert unter dem Finanzamtswert, wird der niedrigere Wert für die Steuerberechnung herangezogen.


Das kann erhebliche Steuerersparnisse bedeuten – besonders bei Immobilien in strukturschwachen Lagen, mit Sanierungsbedarf oder besonderen wertmindernden Eigenschaften, die das vereinfachte Finanzamtverfahren nicht ausreichend berücksichtigt.


Fristen beachten

Wichtig: Ein Gegengutachten muss zeitnah nach dem Erbschaftsteuerbescheid eingereicht werden. Wer zu lange wartet, riskiert, dass der Bescheid bestandskräftig wird und nicht mehr angefochten werden kann. Im Zweifel sollte frühzeitig – am besten noch vor dem Bescheid – ein Sachverständiger eingeschaltet werden.


Erbauseinandersetzung unter Miterben

Wenn mehrere Erben eine Immobilie gemeinsam geerbt haben, braucht es früher oder später einen Wert als Grundlage für die Auseinandersetzung. Mögliche Szenarien:

  • Ein Erbe übernimmt die Immobilie und zahlt die anderen aus

  • Die Immobilie wird verkauft und der Erlös aufgeteilt

  • Streit über den Wert führt zur Teilungsversteigerung


In allen Fällen ist ein unabhängiges Verkehrswertgutachten die sachliche Grundlage die emotionale Auseinandersetzungen auf eine rationale Ebene bringt – und im Streitfall vor Gericht standhält.


Scheidung – wenn gemeinsames Vermögen aufgeteilt wird

Zugewinnausgleich und Immobilienwert

Bei einer Scheidung wird im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen ausgeglichen. Immobilien sind oft der größte Vermögensposten – und damit der wichtigste Faktor beim Zugewinnausgleich.


Der Wert der Immobilie zum Zeitpunkt der Trennung – genauer: zum Ende der Zugewinngemeinschaft – ist die relevante Größe. Ein unabhängiges Verkehrswertgutachten ist hier die einzige belastbare Grundlage.


Das Problem mit gegenseitigen Schätzungen

In der Praxis versuchen Eheleute oft zunächst, sich auf einen Wert zu einigen – durch eigene Schätzungen, Maklereinschätzungen oder informelle Aussagen. Das führt häufig zu Streit, weil jede Seite einen für sich vorteilhaften Wert anstrebt.


Ein unabhängiger Sachverständiger löst dieses Problem: Sein Gutachten ist neutral, methodisch nachvollziehbar und vor Gericht verwertbar. Es schafft eine gemeinsame Grundlage – auch wenn eine der Parteien das Ergebnis nicht mag.


Wenn ein Ehepartner die Immobilie übernehmen möchte

Häufig möchte einer der Ehepartner die gemeinsame Immobilie übernehmen – besonders, wenn Kinder im Spiel sind und ein Schulwechsel oder Umzug vermieden werden soll. In diesem Fall muss der übernehmende Partner den anderen auszahlen – auf Basis des Verkehrswerts. Ein Gutachten verhindert, dass einer der Partner zu viel oder zu wenig bekommt.


Schenkung – wenn Immobilien zu Lebzeiten übertragen werden

Schenkungsteuer und Freibeträge

Die Übertragung einer Immobilie zu Lebzeiten – etwa von Eltern auf Kinder – unterliegt der Schenkungsteuer. Allerdings gibt es großzügige Freibeträge: Zwischen Eltern und Kindern beträgt der Freibetrag 400.000 € pro Elternteil – und er kann alle zehn Jahre neu genutzt werden.


Das bedeutet: Wer frühzeitig plant und den richtigen Zeitpunkt wählt, kann eine Immobilie steuerfrei oder mit minimaler Steuerbelastung übertragen. Der Schlüssel dazu ist der Verkehrswert – denn er bestimmt, ob und in welcher Höhe Schenkungsteuer anfällt.


Bewusste Gestaltung durch niedrigen Verkehrswert

Liegt der Verkehrswert unter dem Freibetrag, fällt keine Schenkungsteuer an. Auch wenn der Wert den Freibetrag übersteigt, lohnt sich eine exakte Wertermittlung – denn jeder Euro der durch ein Gutachten korrekt ausgewiesen wird und unter dem Finanzamtswert liegt, spart Schenkungsteuer.


Teilschenkung und Wohnrecht

Häufig werden Immobilien mit Auflagen übertragen – etwa mit einem lebenslangen Wohnrecht für die Schenkenden. Dieses Wohnrecht hat einen Kapitalwert, der den Schenkungswert mindert. Ein Verkehrswertgutachten, das Wohnrechte und andere Belastungen korrekt berücksichtigt, kann die Steuerlast erheblich reduzieren.


Was alle drei Situationen gemeinsam haben

Erbschaft, Scheidung und Schenkung sind emotional belastende Situationen, in denen sachliche Grundlagen besonders wichtig sind. Ein unabhängiges Verkehrswertgutachten liefert genau das:

  • Eine neutrale, methodisch fundierte Wertermittlung

  • Eine vor Finanzamt, Bank und Gericht belastbare Grundlage

  • Eine sachliche Basis für Verhandlungen und Entscheidungen

  • Schutz vor überhöhten Steuern und unfairen Vermögensaufteilungen


Wichtig: Kein Gerichtsgutachten

Ein Hinweis der Vollständigkeit halber: Das Ingenieurbüro Florian Späth erstellt Verkehrswertgutachten für private und gewerbliche Zwecke – also für Kauf, Verkauf, Finanzierung, Erbschaft, Schenkung und steuerliche Bewertungen. Gerichtsgutachten im Sinne von gerichtlich bestellten Sachverständigengutachten werden nicht angeboten.


Fazit: Früh handeln schützt vor teuren Fehlern

Wer in einer der genannten Situationen auf ein unabhängiges Verkehrswertgutachten verzichtet, riskiert zu viel Steuern zu zahlen, zu wenig oder zu viel bei der Vermögensaufteilung zu bekommen oder in langwierige Streitigkeiten zu geraten.


Früh handeln ist in allen drei Fällen die beste Strategie – bevor Bescheide bestandskräftig werden, bevor Verhandlungen eskalieren und bevor Entscheidungen nicht mehr revidierbar sind.


Für eine erste Wertindikation Ihrer Immobilie – unverbindlich, methodisch sauber und in wenigen Minuten:



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