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Gutachten für Versicherungen – was Eigentümer wissen müssen

  • Florian Späth
  • vor 1 Tag
  • 3 Min. Lesezeit

Wenn der Schaden reguliert werden soll

Ein Wasserschaden im Keller, ein Sturmschaden am Dach, ein Brandschaden im Dachstuhl – Gebäudeschäden durch versicherte Ereignisse sind belastend genug. Noch belastender wird es, wenn die Versicherung den Schaden nicht oder nur teilweise reguliert. In solchen Situationen ist ein unabhängiges Sachverständigengutachten oft der entscheidende Faktor.


Dieser Beitrag erklärt, wie Versicherungsgutachten funktionieren, welche Rolle ein unabhängiger Sachverständiger spielt und was Eigentümer tun können, wenn die Versicherung nicht zahlen will.


Wie läuft die Schadensregulierung bei Versicherungen ab?

Nach einem Schadensfall meldet der Versicherungsnehmer den Schaden bei seiner Versicherung. Die Versicherung schickt in der Regel einen eigenen Gutachter – den sogenannten Versicherungsregulierer oder Schadensregulierer – der den Schaden bewertet und eine Schadenshöhe ermittelt.


Dieser Gutachter arbeitet im Auftrag der Versicherung – nicht im Auftrag des Versicherungsnehmers. Das bedeutet nicht zwingend, dass er unehrlich oder parteiisch ist. Es bedeutet aber, dass seine Bewertung die Interessen der Versicherung berücksichtigt – und die sind nicht immer identisch mit den Interessen des Eigentümers.


Wann ist ein unabhängiger Sachverständiger sinnvoll?

Die Versicherung erkennt den Schaden nicht an: Wenn die Versicherung behauptet, dass der Schaden nicht durch das versicherte Ereignis verursacht wurde – etwa dass ein Wasserschaden nicht durch Starkregen, sondern durch bauliche Mängel entstanden ist – braucht der Eigentümer einen unabhängigen Sachverständigen, der die tatsächliche Schadensursache ermittelt und dokumentiert.


Die Schadenshöhe ist streitig: Wenn die Versicherung eine deutlich niedrigere Schadenshöhe ansetzt als der Eigentümer für gerechtfertigt hält, kann ein unabhängiges Gutachten die tatsächlichen Instandsetzungskosten belegen.


Das Sachverständigenverfahren: Viele Gebäudeversicherungsverträge enthalten eine Klausel zum Sachverständigenverfahren – ein alternatives Streitbeilegungsverfahren, in dem beide Parteien je einen Sachverständigen benennen, die gemeinsam die Schadenshöhe festlegen. Wenn die beiden Sachverständigen sich nicht einigen können, wird ein Obmann hinzugezogen.


Das Sachverständigenverfahren ist oft schneller und günstiger als ein Gerichtsverfahren – und es lohnt sich, wenn die Differenz zwischen dem Angebot der Versicherung und dem tatsächlichen Schaden erheblich ist.


Welche Schäden können Gegenstand eines Versicherungsgutachtens sein?

  • Wasserschäden – durch Rohrbruch, Starkregen, Überschwemmung oder Rückstau

  • Sturmschäden – an Dach, Fassade, Fenstern und anderen Bauteilen

  • Brandschäden – Bewertung der direkten Brandschäden und der Folgeschäden durch Löschwasser und Ruß

  • Frostschäden – durch eingefrorene Leitungen oder Frostsprengung

  • Einbruch- und Vandalismusschäden – Bewertung der Schäden an Gebäude und Einrichtung

  • Elementarschäden – durch Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck oder andere Naturereignisse


Was leistet ein unabhängiges Gutachten konkret?

Ein unabhängiger Sachverständiger arbeitet ausschließlich im Interesse des Auftraggebers – also des Eigentümers. Er ermittelt objektiv:

  • Die tatsächliche Schadensursache

  • Den vollständigen Schadensumfang – auch versteckte oder mittelbare Schäden

  • Die erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen

  • Die realistischen Instandsetzungskosten auf Basis aktueller Marktpreise


Dieses Gutachten ist die Grundlage für Verhandlungen mit der Versicherung – und wenn nötig für gerichtliche Auseinandersetzungen.


Was sollten Eigentümer nach einem Schadensfall tun?

Schaden dokumentieren bevor er beseitigt wird: Fotos, Videos, schriftliche Beschreibungen – so viel Dokumentation wie möglich bevor mit der Schadensbeseitigung begonnen wird. Viele Beweise sind verloren, wenn der Schaden bereits behoben ist.


Versicherung fristgerecht informieren: Die meisten Versicherungsverträge schreiben eine Meldefrist vor. Wer zu spät meldet, riskiert Leistungskürzungen.


Nicht vorschnell sanieren: Notmaßnahmen zur Schadensminimierung sind in Ordnung und oft erforderlich. Eine vollständige Sanierung sollte aber erst nach Abstimmung mit der Versicherung und nach Erstellung eines Gutachtens beginnen.


Bei Unklarheiten frühzeitig einen Sachverständigen einschalten: Je früher ein unabhängiger Sachverständiger eingebunden wird, desto besser ist die Beweislage. Wer erst zum Sachverständigen geht, wenn die Versicherung bereits abgelehnt hat, hat es schwerer als der, der von Anfang an professionelle Unterstützung hatte.


Fazit: Unabhängigkeit schützt Ihre Interessen

Die Versicherung hat einen Gutachter – Sie sollten auch einen haben. Ein unabhängiger Sachverständiger schützt Ihre Interessen, ermittelt den tatsächlichen Schaden und schafft die Grundlage für eine faire Schadensregulierung.


Wenn Sie nach einem Gebäudeschaden ein unabhängiges Gutachten benötigen, nehmen Sie direkt Kontakt auf:



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